www.engelhardt-it.de


über AE it
die Alexander Engelhart it service & consulting wurde im Februar 2004 als EU gegründet. Zusammen mit dem
Geschäftspartner Blecher Networld GmbH aus Hohenwart können Connectivity Projekte bundesweit realisert
werden.
Neue Wege für die Bereiche Thin Clients, Terminal Server, Viren und Trojaner Schutz, GPS Objekt- und
Personenortung, Büro PC Systeme und Peripherie sowie hoch exklusive Fashion it Produkte bietet für jeden
Kunden ein sehr interessantes Portfolio.

Kontakt
Alexander Engelhardt
it service & consulting

Rubbenbruchweg 22
49090 Osnabrück

fon: 0541 977 44 83
fax: 0541 977 44 85
gsm: 0160 948 777 89

mail: a.engelhardt@osnanet.de

aim chat: alexengelhardt
web: www.engelhardt-it.de

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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Alexander Engelhardt it service & consulting ( im weiteren AE-it genannt )

1. Geltung
1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote einschließlich Beratung und Service erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen bzw. der Geschäftsbedingungen der Blecher Networld GmbH Hohenwart für die Handelsvertretung Blecher Networld GmbH - Büro Osnabrück. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware aus der 1. Bestellung oder unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals erneut und ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsabschluß
2.1. Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
2.2. Bei Dienstleistungsaufträgen gilt die Zeit- und Preiszusage als Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhergesehene Änderungen eintreten können.
2.3. Der Auftraggeber ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.
2.4. Ein Vertrag kommt mit Beginn der Vertragsausführung zustande.
2.5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die AE-it sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
2.6. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebots oder Auftragsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

3. Vertragsausführung
3.1. Für die Erbringung von kostenloser Leistungen jeglicher Art (Gefälligkeitsdienste) gilt, daß die AE-it diese jederzeit und ohne Vorankündigung einstellen kann.
3.2. Die Verantwortung für die Art und Weise der Vertragsausführung (Konzepte, Design, Methoden und Verfahren) liegt allein bei AE-it. Dies gilt insbesondere, wenn bezüglich der Gestaltung und der Darstellung von Leistungen keine Vorgaben des Kunden vorliegen. Spätere Reklamationen des Kunden können nur dann behoben werden, wenn der Kunde für den erforderlichen Mehraufwand aufkommt. Gleichwohl wird sich die AE-it stets bemühen, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.
3.3. Die AE-it ist berechtigt, vertragliche (Teil-)Leistungen durch Dritte durchführen zu lassen.
3.4. Die Abnahme der Leistung gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen nicht unverzüglich (d.h. nach einer angemessenen Prüffrist) spätestens jedoch vier Wochen nach Lieferdatum, schriftlich widersprochen wird. Eventuelle Mängel sind schriftlich an die AE-it zuzustellen. Der Auftragnehmer wird berechtigte Mängel wie schriftlich festgelegt beseitigen.
3.5. Wird die Entwicklung von Programmen (Software) oder Datenwerken bzw. Datenbanken geschuldet, erhält der Auftraggeber nur dann das ausschließliche und uneingeschränkte Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der AE-it durchgeführten Leistungen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht an einer der AE-it entwickelten oder gelieferten Leistung umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers.
3.6. Der Auftraggeber darf während der Laufzeit des Vertrages für die von der AE-it übernommenen Aufgaben andere Unternehmen nur nach vorheriger Abstimmung mit der AE-it hinzuziehen.

4. Mitwirkungspflichen des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der AE-it kostenlos jeder erforderliche Unterstützung zu gewähren, insbesondere die für die Vertragsausführung benötigten Software, Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Vertragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
4.2. Der Auftraggeber sorgt (bei Ausführung des Auftrags am Projektort des Auftraggebers) auf Wunsch von AE-it für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort und gibt der AE-it von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen Kenntnis, die für die Vertragsausführung von Bedeutung sind.

5. Preise und Preisänderungen
5.1. Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich der für die Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer sowie bei Anlieferungen der anfallenden Versandkosten.
Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten.
5.2. Preisänderungen oder erhebliche Leistungsänderungen gelten, soweit binnen vier Wochen kein Widerspruch auf die entsprechende Benachrichtigung erfolgt, als genehmigt.
5.3. Im Falle Änderungen seitens des Käufers oder Verzögerungen sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis um den Betrag der dadurch verursachten Mehrkosten zu erhöhen. Änderungen des Lieferumfangs und dadurch verursachte Mehrkosten können nur einvernehmlich erfolgen.
5.4. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.

6. Lieferzeiten, Gefahrübergang und Lieferung
6.1. Erfolgt der Vertragsabschluß, Lieferung und Rechnungsstellung von Waren oder Dienstleistungen über die Firma Blecher Networld GmbH Hohenwart bzw. über die Handelsvertretung der Firma Blecher in Osnabrück, gelten für diesen Bereich die AGB's der Firma Blecher Networld GmbH Hohenwart. Der Versand erfolgt ab Lager des Verkäufers direkt zum Kunden bzw. über die Handelsvertretung in Osnabrück (AE-it). In besonderen Fällen behalten wir uns eine Lieferung ab Lager unserer Lieferanten vor, um z.B. bestätigte Liefertermine einhalten zu können.
6.2. Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel obliegt dem Verkäufer. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware bei Versendung auf Kosten des Käufers zu versichern.
6.3. Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Käufers. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Lieferung.
6.4. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder Zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch der Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6.5. Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät er in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten.
6.6. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
6.7. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Verkäufers liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadenersatzpflicht eintritt.
6.8. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebraucht, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
6.9. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

7. Gewährleistung
7.1. Für gebrauchte Liefergegenstände sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Für Mängel an neuen Liefergegenständen und/oder Leistungen haften wir unter Ausschluß weitergehender Ansprüche wie folgt.
7.2. Ist der Liefergegenstand und/oder Leistung mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften oder wird der Gegenstand innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
7.3. Die Gewährleistungspflicht entspricht dem zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleiß und Korrosion. Es wird auch keine Haftung übernommen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage und / oder Inbetriebnahme, fehlerhafter Wartung oder Inspektion durch den Käufer oder nicht von uns beauftragte Dritte entstanden sind.
7.4. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer den Liefergegenstand mit einer genauen Fehlerbeschreibung an den Verkäufer zurück zusenden. Die Ware muß vollständig, originalverpackt und ausreichend frankiert zurückgesendet werden.
7.5. Der Verkäufer garantiert nicht für die Brauchbarkeit der Ware zu eine bestimmten Verwendungszweck und/oder Kompatibilität mit bereits vorhandenen Komponenten.
7.6. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Stornierung des Vertrags verlangen.
7.7. Sollte eine Beanstandung nicht auf einen Fehler des Liefergegenstandes beruhen, kann der Verkäufer eine Aufwandsgebühr für Handling und Tests erheben. Diese Aufwandsgebühr wird nach der benötigten Arbeitszeit berechnet.
7.8. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
7.9. Ein Verstoß gegen die bevorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.

8. Herstellergarantie
8.1. Der Verkäufer ist gegenüber dem Kunden im Rahmen der Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht zur Entgegennahme und Weiterleitung verpflichtet. Die Abwicklung dieser Dienstleistung ist kostenpflichtig. Bei Entgegennahme der Ware hat der Kunden keinerlei Rechtsansprüche gegenüber dem Verkäufer hinsichtlich der Einhaltung etwaiger Reparaturfristen und für die Beschaffenheit der Austauschware des jeweiligen Herstellers.
8.2. Kostenvoranschläge ohne Durchführung einer Reparatur werden in Rechnung gestellt.

9. Software
9.1. Durch öffnen der versiegelten Verpackung des Datenträgers erkennt der Käufer die Software-Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers an. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen des Softwareherstellers frei, sobald die Orginalverpackung geöffnet wird.
9.2. Bei Vorliegen von Softwaremängeln ist vor einer Inanspruchnahme des Verkäufers der Hersteller zur Nachbesserung, Nachlieferung oder Schadenersatz in Anspruch zu nehmen.
9.3. Geöffnete Software jeglicher Art ist generell vom Umtausch ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware).
10.2. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen.
10.3. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware muß der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
10.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

11. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften
11.1. Der Käufer kann seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Angaben von Gründen widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
11.2. Unfrei eingesandte Rücksendungen können wir leider nicht annehmen.
11.3. Der Verkäufer erstattet dem Käufer nach Eingang der Ware umgehen den Kaufpreis und die Rücksendekosten auf ein vom Verkäufer zu benennendes Konto.
11.4. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, die Rücksendekosten bei einem Warenwert unter € 40 nicht zu erstatten, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware.
11.5. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Waren zurückzunehmen, die sich nicht mehr im Orginal-Lieferzustand befinden (Verpackungen geöffnet, Datenspeicher beschrieben).
11.6. Ausgenommen vom Widerrufsrecht sind ausdrücklich alle Waren wie Lizenzschlüssel, BTO PC's etc. sowie Dienstleistungen, die kundenspezifisch bestellt und ausgeführt wurden.

12. Zahlung
12.1. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Skontoabzug, soweit nicht anders vereinbart, zu bezahlen. Zahlungen gelten erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt.
12.2. Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor.
12.3. Unter Abbedingung der §§ 366,367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
12.4. Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4% über den Bundesbankdiskontsatz - zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
12.5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, aber spätestens vier Wochen nach Rechnungsdatum zu erheben. Die Fälligkeit wird hiervon nicht berührt. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
12.6. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn der Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks eingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
12.7. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

13. Haftung
13.1. Bei in Auftrag gegebenen Reparaturen, Umbauarbeiten oder Überprüfungen von Hardware jeglicher Art haftet AE-it nicht für dabei eventuell verlorengegangene Daten.
13.2. AE-it haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß sie deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. AE-it haftet ebenfalls nicht, wenn der Auftraggeber nicht sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
13.3. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Vertragsverletzung der Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
13.4. AE-it übernimmt keinerlei Haftung für die Inhalte und Aussagen, die mit den erstellten Ergebnissen (z.B. Internetseiten) publiziert werden. Das gilt auch für die gesetzlichen Anforderungen, die an die Darstellung und den Inhalt gestellt werden. Der Auftraggeber stellt AE-it ausdrücklich von allen Regreßansprüchen Dritter frei. Dies gilt insbesondere für etwaige notwendige Kosten (auch Honorarvorschüsse) für eine angemessene Rechtsverteidigung.
13.5. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen AGB eine Haftung ausschließen, ist die Haftung von AE-it bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Diensten von AE-it entstanden sind, der Höhe nach auf 1.000 Euro beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13.6. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. AE-it ist bemüht, kann dies aber nicht zusichern, soweit wie möglich derartige Leistungseinschränkungen an dem Zeitpunkt durchzuführen, an dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
13.7. Über die hier genannte vertragliche Gewährleistung und Haftung hinaus haften wir für Schäden, die nicht an dem Lieferumfang selbst entstanden sind, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur bei Vorsatz , bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben oder deren Abwesenheit wir garantiert haben und bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

14. Kündigung des Vertrags
14.1. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestvertragslaufzeit ist des Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündbar.
14.2. Bei Dauerschuldverhältnissen mit Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mittels einer ordentlichen Kündigung kündbar. Die Kündigung muß dem Kündigungsempfänger mindestens sechs Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
14.3. Die Kündigung kann nur schriftlich postalisch erfolgen. Als fristgerechte Zustellung gilt der Tag, an dem der Kündigungsbrief bei AE-it eingeht und nicht der Poststempel. Eine Kündigung kann zwecks Einhaltung der Kündigungsfrist vorab durch Fax ausgesprochen werden.
14.4. Gesetzliche Widerrufsrechte werden von dieser Regelung nicht berührt.
14.5. Das Recht beider Vertragspartner zur vorzeitigen auch fristlosen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt (außerordentliche Kündigung). Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit seinen zu zahlenden Entgelten mehr als einen Monat im Verzug ist, wiederholt Lastschriften nicht eingelöst wurden oder Anhaltspunkte vorliegen, die einen hinreichenden Verdacht begründen, daß der Auftraggeber die Leistungen von AE-it mißbräuchlich oder elementar sachwidrig nutzt.
14.6. Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, hat AE-it Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen, unabhängig davon, ob es sich um einen Dienstleistungs- oder Festpreisvertrag handelt.
14.7. Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Auftraggeber zu vertreten, erhält AE-it über die obig erwähnte Vergütung hinaus 35% des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts.

15. Datenschutz, Vertraulichkeit und Geheimhaltung
15.1. Der Auftraggeber wird hiervon unterrichtet, das AE-it seine Firmendaten bzw. seinen Namen sowie Anschrift (Identität) und sonstige für den Auftrag wichtige Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und speichert.
15.2. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluß zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, werden geheim gehalten.
15.3. Dies gilt umgekehrt auch für den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von AE-it, insbesondere auch für die während der Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
15.4. Beide Vertragspartner stellen sicher, daß insbesondere ihr für die Vertragsdurchführung Beauftragten bzw. Erfüllungsgehilfen über die vorstehende Regelungen hinaus auch das Datengeheimnis wahren.
15.5. Die Verpflichtung durch die vorstehenden Regelungen bleiben für beide Vertragspartner auch nach Beendigung des Vertrages für weitere fünf Jahre bestehen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1. Der Erfüllungsort für alle beiderseitigen Verpflichtungen richtet sich nach dem Sitz von des Verkäufers bzw. Dienstleisters.
16.2. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird der sich aus dem Sitz von AE-it ergebende Gerichtsbezirk vereinbart. AE-it ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
16.3. Es gilt deutsches Recht.

17. Schlußbestimmungen
17.1. Als Kommunikationswege gelten insbesondere auch die herkömmlichen Telefon-/Faxwege sowie die Informationsübertragung via Internet. Zur transparenten, zweckmäßigen Kommunikation wollen die Parteien regelmäßig über Email kommunizieren. Die Parteien verschlüsseln oder signieren elektronische Nachrichten und Dateien nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
17.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Dienste von AE-it nicht mißbräuchlich oder für rechtswidrige Handlungen zu nutzen. Bei zu Nichtbeachtung dieser Regelung ist AE-it nach eigenem Ermessen sofort berechtigt, ohne dadurch entstehende Minderungs- bzw. Ersatzansprüche des Verbrauchers, die Sperrung der Inhalte zu veranlassen, soweit dies technisch möglich ist.
17.3. Der Auftragnehmer hat seine Datenbestände selber zu sichern und bei Vertragende ggf. zu entfernen. Nach Vertragende werden die Daten von AE-it als zur Löschung freigegeben angesehen und ggf. ohne weiteres gelöscht.

18. Salvatorische Klausel
18.1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.